Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anlässe im auxilioom / Zürich
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Vertragspartner:in und der Dienstleiterin worksession GmbH erhält seine Gültigkeit mit der schriftlichen Rückbestätigung (per Email) an die worksession GmbH. Sämtliche Vereinbarungen und Offerten basieren auf den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB), sie bilden einen integrierten Bestandteil jedes Vertrages. Diese AGB dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der worksession GmbH geändert werden.
Bei rechtswidriger oder imageschädigender Nutzung von der gemieteten Räumlichkeit behält sich die worksession GmbH vor, vom Vertrag zurückzutreten oder laufende Verhandlungen abzubrechen. Sofern keine unterzeichnete Vereinbarung vorliegt, können die Verhandlungen jederzeit ohne Nennung von Gründen abgebrochen werden.
Ist es der worksession GmbH wesentlich erschwert oder unmöglich durch höhere Gewalt (Naturereignisse, unvorhergesehener Einwirkung Dritter etc.) die vertraglich vereinbarte Leistung ganz oder teilweise nicht einzuhalten so kann es entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten.
Haftung
Die Infrastruktur sowie die Einrichtung des auxiliooms müssen sorgfältig behandelt werden. Der Vertragspartner:in haftet der worksession GmbH gegenüber für Verlust, Schaden und oder Beschädigung an der Einrichtung oder Infrastruktur des auxilioom, die in jeglicher Art vor, während und nach der Veranstaltung von ihm selber, seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmern oder anderer Dritten verursacht werden. Sollte es zu einer solchen Verletzung kommen, ist umgehend die Kontaktperson der worksession GmbH zu informieren.
Die Dienstleisterin worksession GmbH lehnt jede Haftung für Schäden, Unfall und Verlust sowie Diebstahl an Sachen, Daten oder Personen ab, die von der Vertragspartner:in, seinen Mitarbeitenden, Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmer:innen oder anderer Dritten mitgebracht werden. Die Versicherung dieser Sachen, Daten und Personen obliegt der Vertragspartner:in. Die worksession GmbH kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung verlangen.
Soweit die worksession GmbH vereinbarungsgemäss für die Vertragspartner:in technische oder sonstige Einrichtung bestellt oder vermittelt, handelt sie im Namen und auf Rechnung der Vertragspartner:in. Für Sorgfalt und ordnungsgerechten Gebrauch sowie die zeitige Rückgabe deren haftet die Vertragspartner:in und stellt die worksession GmbH von jeglichen Ansprüchen vom Buchungspartner / Nutzer selber oder Dritten gegenüber frei. Bewilligungen jeglicher Art sind von der Vertragspartner:in selber und auf eigene Rechnung einzuholen.
Die Vertragspartner:in verpflichtet sich zu Ruhe und Ordnung sowie zur Einhaltung von allfälligen Anweisungen durch das Personal der worksession GmbH. Des Weiteren verpflichtet er sich, die worksession GmbH vor sämtlichen zivil- oder öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Veranstaltungsteilnehmern, Vertragspartnern, Gästen, Mitarbeitenden, Behörden und anderen Dritten auf Grund seiner Veranstaltung in irgendeiner Weise gegen die worksession GmbH gestellt werden, komplett frei zu halten und für sämtliche Forderungen gesamthaft aufzukommen.
Informationspflicht
Die Vertragspartner:in verpflichtet sich, bezüglich Gegenstand, Inhalt und Form der Veranstaltung gegenüber der worksession GmbH vor Vertragsabschluss zur Transparenz. Die worksession GmbH behält sich vor, Anlässe und Veranstaltungen, die ethisch, politisch oder religiös polarisieren, nicht auszurichten oder, sollte der Gegenstand der Veranstaltung erst nach Vertragsabschluss bekannt werden, diese auch kurzfristig folgenfrei abzusagen.
Gemäss den Wertvorstellungen der worksession GmbH, erlaubt sich die worksession GmbH, Anfragen aus der Waffen-, Tabak-, Alkohol- und Pharmaindustrie ohne Begründung abzulehnen.
Personenzahl
Die Personenzahl benötigen wir bis 7 Arbeitstage vor Anlassbeginn. Diese Zahl gilt als Basis zur Verrechnung der Verpflegungspauschale. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, ist die Vertragspartner:in jedoch angehalten, Abweichungen der Personenzahl bis zum Veranstaltungstag transparent zu kommunizieren - dies um Food-Waste zu vermeiden.
Reservierte Zeiten
Um den Ablauf des Anlasses und die Organisation auch zeitlich gut planen zu können, müssen genaue Reservationszeiten sowie ein grober Ablaufplan angegeben werden. Auf- und Abbauzeiten sind von der Vertragspartner:in einzuplanen und in der Buchungsdauer zu berücksichtigen.
Raumnutzung / Raumänderung / Miete
Die Räumlichkeit im auxilioom können nur wochentags von 07:00 bis 21:00 Uhr belegt werden.
Das Anbringen von Dekorations- und Werbematerial ist mit der worksession GmbH vorgängig zu besprechen. Das Aufstellen von Werbematerial und Panneaux ist ausserhalb der Räumlichkeit nicht gestattet. Kunstwerke und Dekorationsgegenstände gehören zum auxilioom und müssen, falls verschoben, von der Vertragspartner:in wieder an ihre Ursprungsorte zurückgestellt werden. Bei Missachtung erlaubt sich die worksession GmbH, einen Aufpreis von min. CHF 100 für den Mehraufwand zu verrechnen. Bei Verschwinden von Einrichtungsgegenständen während der Mietdauer werden die Kosten für den Ersatz der Vertragspartner:in zum Neupreis weiterverrechnet.
Feuerpolizeilich festgelegte Regelungen der Fluchtwege, Rauchverbot und Personenzahlen dürfen zu keinem Zeitpunkt missachtet oder überschritten werden. Die Einhaltung dieser Regelungen obliegt der Vertragspartner:in, die worksession GmbH lehnt bei zuwiderhandeln jede Haftung ab.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist genehmigungspflichtig und muss vorgängig bei der worksession GmbH angemeldet werden. Bei Missachtung dieser Regel verrechnet die worksession GmbH einen Aufpreis von 25% auf die Raummiete.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Die Vertragspartner:in ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe der zur Verfügung gestellten technischen Hilfsmittel verantwortlich. Beschädigungen derer werden dem Buchungspartner / Nutzer vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Anlieferungen, Abholungen und Versand von Material
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Material nur werktags zwischen 07.00 und 19.00 Uhr angeliefert und abgeholt werden darf. Anlieferungen ausserhalb dieser Zeiten können nur nach ausdrücklicher Absprache bewilligt werden.
Alles angelieferte Material muss am Veranstaltungstag von der wieder abgebaut / abgeholt werden. Abholungen nach dem Veranstaltungstag können nur nach ausdrücklicher Absprache mit der worksession GmbH bewilligt werden. Entsorgungsleistungen durch die worksession GmbH werden in Rechnung gestellt.
Verwendung von Logo / Einladungen / Medienanzeigen
Ohne Einwilligung der worksession GmbH darf dessen Firmenlogo und das Logo des auxilioom nicht verwendet werden. Auf Anfrage und Nennung der Nutzung werden wir Ihnen ein Logo zukommen lassen.
Medienanzeigen und sonstige Werbung mit Hinweis auf Veranstaltungen im auxilioom bedürfen der vorherig schriftlichen Zustimmung der worksession GmbH. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist der worksession GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Ertragsausfall hinreichend der Vertragspartner:in zu verrechnen.
Annullation / Rücktritt
Wird Buchung annulliert, entstehen der Buchungspartner:in / Nutzer:in folgende Aufwände:
• >21 Tage vor Buchungsdatum: Annullation kostenlos
• 21 Tage bis 11 Tage vor Buchungsdatum: 25% der vereinbarten Raummiete
• 10 Tage bis 5 Tage vor Buchungsdatum: 75% der vereinbarten Raummiete
• <5 Tage vor Buchungsdatum: 100% der vereinbarten Raummiete
Für bereits beauftragtes bzw. bestelltes Catering oder andere Services und/oder Zusatzleistungen werden der Vertragspartner:in mit 100% belastet, falls diese nicht mehr stornierbar sind.
Eine Annullation ist nur per Email und in Textform gültig. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Rechnungsstellung
Wird nichts anderes mitgeteilt, so gehen alle Rechnungen zu Lasten der Vertragspartner:in. Wird eine andere Rechnungsadresse gewünscht, ist diese vorgängig mitzuteilen.
Die Vertragspartner:in ist mit der Bestätigung der Vereinbarung verpflichtet, die Leistungen an die worksession GmbH ab Rechnungserhalt innerhalb von 20 Tagen zu begleichen. Dies gilt auch für Leistungen, welche der worksession GmbH an Dritte geleistet hat. Der Buchungspartner / Nutzer ist haftbar für nichtbezahlte Rechnungen von Teilnehmern.
Gerichtsstand
Auf den Vertrag ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.
Ausgabe: Januar 2022